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Finanzielle Unterstützung Eures Projektes

Ihr habt die Möglichkeit vom jährlichen Zuwendungstopf der Koordinierungsstelle “nordwärts“ zu profitieren. Im Rahmen unserer Förderrichtlinie können Eure innovativen und nachhaltigen Projektideen im “nordwärts“-Projektgebiet finanziell unterstützt werden.

Unter welchen Voraussetzungen kann mein Projekt eine Zuwendung bekommen?

Grundsätzlich kann Euer Projekt eine Zuwendung erhalten, wenn es durch den Rat der Stadt Dortmund als “nordwärts“-Teilprojekt zur Umsetzung beschlossen wurde. In unserer Förderrichtlinie werden alle Rahmenbedingungen beschrieben, die dabei zu beachten und einzuhalten sind. Beispielsweise müssen Ihr eine ordnungsgemäße Geschäfts- und Buchführung sicherstellen und mögliche Zuwendungen von anderen Stellen vorrangig in Anspruch nehmen. Lest alle weiteren Voraussetzungen gerne in unserer Zuwendungsrichtlinie nach.

Zuwendungsrichtlinie (gültig ab 01.11.2020)

Wie und wann kann ich für mein Projekt Zuwendungsbedarfe anmelden?

Zum Beginn eines jeden Jahres werdet Ihr per Mail angeschrieben und habt die Möglichkeit ihre Zuwendungsbedarfe zu melden. Wichtig ist, dass immer nur Bedarfe für die folgenden Jahre angemeldet werden können. Für das aktuelle Jahr planen wir mit Eurer Meldung aus dem Vorjahr.

Diese Bedarfsanmeldung begründet keinen Anspruch auf den Erhalt der Zuwendung. Sie dient der Planung und Zusammenstellung des Zuwendungstopfes. Die tatsächliche Zuwendung muss separat beantragt werden. Macht Euch gerne mit unserem Prozess vertraut.

Prozessgrafik zur Budgetanmeldung

Wie kann ich eine Projektförderung beantragen?

Zur Beantragung einer Zuwendung müsst Ihr einen schriftlichen Zuwendungsantrag stellen. Hierin sind u.a. ausführliche Angaben zum Zuwendungszweck, Zuwendungszeitraum und zum konkreten Zuwendungsbedarf pro Jahr zu machen. Gefördert werden nur die tatsächlichen Ausgaben, bis zur Höhe des von Euch gemeldeten Bedarfs. Der maximale Zuwendungszeitraum ist zunächst auf zwei Jahre beschränkt aber kann ggfs. verlängert werden.

Bearbeitet werden nur Anträge, die vollständig ausgefüllt, unterschrieben und über den Postweg zugesendet werden. Die Entscheidung über den Antrag kann bis zu zwei Wochen dauern. Die Genehmigung des Antrages ist stets abhängig von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Die Bewilligung erfolgt in Form eines Zuwendungsbescheides.

Formular Zuwendungsantrag

Was bedeutet der Zuwendungsbescheid für mein Projekt?

Der Zuwendungsbescheid ist die Grundlage für die Auszahlung der Zuwendung. Darin werden u.a. der Bewilligungszeitraum, die Verteilung der möglichen Auszahlungen auf die einzelnen Jahre und weitere Rahmenbedingungen geregelt. Eine Änderung des Zuwendungsbescheides könnt Ihr schriftlich mit einer entsprechenden Begründung beantragen.

Zuwendungen, die Ihr in einem Förderjahr nicht in Anspruch nehmt, verfallen zum 31.12. des jeweiligen Förderjahres. Eine Übertragung der Mittel ins nächste Förderjahr ist grundsätzlich nicht möglich.

Wie und wann kann ich meine Zuwendung abrufen?

Wenn Ihr einen Zuwendungsbescheid bekommen habt, könnt Ihr euch die Zuwendung durch einen formalen Mittelabruf auszahlen lassen. Die Höhe und Notwendigkeit des Mittelabrufs ist in dem zur Verfügung gestellten Formular zu begründen

Grundsätzlich wird die Zuwendung nachschüssig ausgezahlt. Das bedeutet, dass Ihr anfallende Rechnungen zunächst aus eigenen Mitteln bezahlt. Unterjährig können Ihr euch dann die Summe der bisher bezahlten Rechnungen per Mittelabruf auszahlen lassen. Die Mittelabrufe sollen nicht für einzelne Rechnungen sondern gesammelt erfolgen, wenigstens jedoch zum 31.03., 30.06. und 30.09. des jeweiligen Förderjahres.

In begründeten Ausnahmefällen kann von diesem Grundsatz abgewichen werden. Solltet Ihr Rechnungen nicht im Voraus bezahlen können, habt Ihr dies hinreichend zu begründen. In diesem Fall sollt Ihr nur den Betrag abrufen, den Ihr in den folgenden 6-8 Wochen ausgeben wollt. Das müsst Ihr entweder durch vorliegende Angebote oder eine Kostenplanung nachweisen. Nach der Prüfung des Mittelabrufs wird das Geld an Euch ausgezahlt.

Mit Ausfüllen des Formulars und dem Abrufen der Zuwendung, erklärt Ihr automatisch den Verzicht auf Einlegung von Rechtmitteln gegen den Zuwendungsbescheid.

Formular Mittelabruf und Rechtsmittelverzicht

Welche Vergabebestimmungen sind zu beachten und wie sind diese in der Praxis umzusetzen?

Bei der Vergabe von Aufträgen für Lieferungen und Dienstleistungen ist unterhalb des aktuell gültigen EU-Schwellenwertes die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)  anzuwenden. Oberhalb des EU-Schwellenwertes ist die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) anzuwenden. Bei der Vergabe von Aufträgen für Bauleistungen ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A) anzuwenden.

Weiterhin gilt, dass bei der Vergabe von Leistungen die jeweiligen Wertgrenzen zur Wahl der richtigen Vergabeart zu beachten sind.

Für eine freihändige Vergabe von Leistungen beträgt der Höchstwert 100.000 € (ohne USt.).

Bei Auftragsvergaben von 5.001 € bis 100.000 € (ohne USt.) sind mindestens drei Unternehmen schriftlich zur Angebotsabgabe aufzufordern. Hierbei ist darauf zu achten, dass bei allen Unternehmen dieselbe Leistung angefragt wird. Sollte ein Unternehmen in einer angemessenen Frist kein Angebot abgeben, so ist dies für das Einhalten der Vergabebestimmungen nicht schädlich.

Bei der Vergabe von Leistungen von 500 € – 5000 € (ohne USt.) ist eine nachvollziehbare formlose Preisermittlung vergleichbarer Produkte bei mindestens drei Anbietern durchzuführen. Wesentliche Unterschiede bei der Vergleichbarkeit sind bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes zu berücksichtigen.

Aufträge unter 500 € (ohne USt.) können unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Direktauftrag ohne dokumentierte Preisermittlung vergeben werden.

Vergaben müssen im Vorfeld nicht mit der Koordinierungsstelle “nordwärts“ abgestimmt werden. Die Ergebnisse der Preisermittlungen sind jedoch im Rahmen der Mindestdokumentationspflicht aktenkundig zu machen.

Welche Rückmeldungen werden unterjährig erwartet?

Um über die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln laufend aussagefähig bleiben zu können, müsst Ihr die Koordinierungsstelle “nordwärts“ unterjährig zur voraussichtlichen Inanspruchnahme der Zuwendung informieren. Diese Infos sind jeweils zum 31.03., 30.06. und 30.09. des entsprechenden Förderjahres per Mail bereitzustellen. Informieren müsst Ihr uns über die bisher verausgabten Mittel und über die Gesamtsumme, die Ihr bis zum Ende des Förderjahres voraussichtlich in Anspruch nehmen werdet. Weitere Erläuterungen sind nicht erforderlich.

Was ist im Rahmen des Verwendungsnachweises zu beachten?

Nach Abschluss eines jeden Förderjahres müsst Ihr der Koordinierungsstelle “nordwärts“ regelmäßig zum 28.02. des Folgejahres einen Verwendungsnachweis einreichen. Dieser teilt sich in den zahlenmäßigen und den sachlichen Nachweis auf.

Im Rahmen des zahlenmäßigen Nachweises sind die zahlungsbegründenden Unterlagen des Projekts vorzulegen. Dazu gehören entsprechende Auszahlungsnachweise, Buchungsbelege, Originalrechnungen und Unterlagen über das Verfahren für die Ermittlung eines wirtschaftlichen Preises (Vergabeverfahren). Sollten neben den Belegen noch weitere Angaben erforderlich sein, um z.B. ein abweichendes Verhalten zur Zuwendungsrichtlinie zu begründen, müsst Ihr diese Erklärungen verständlich und ausreichend dokumentieren.

Im Rahmen des sachlichen Nachweises ist ein Sachstandsbericht über das vergangene Förderjahr zu erstellen und vorzulegen. In diesem Bericht sind die wichtigsten Ereignisse, Ergebnisse und Erkenntnisse der Projektarbeit darstellen. Sollte die Rückmeldung projektbezogener Kennzahlen vereinbart worden sein, sind diese in den Sachstandsbericht aufzunehmen. Der Umfang des Berichtes soll sich auf 1 bis 3 DIN-A4 Seiten beschränken.

Formular Verwendungsnachweis

Es kann zur Rückzahlung von Teilen der Zuwendung kommen, wenn Ihr durch den Verwendungsnachweis nicht eindeutig nachweisen könnt, dass die ausgezahlte Zuwendung vollständig und zweckentsprechend verausgabt wurde. Darüber hinaus kann es auch zur nachträglichen Auszahlung von Zuwendungen kommen, wenn Ihr durch den Verwendungsnachweis nachweist, dass die tatsächlich entstandenen Ausgaben in der Summe höher als die bereits abgerechneten Ausgaben sind.

Um eine Auszahlung des nachträglichen Zuwendungsanspruchs in der einmonatigen Rechtsbehelfsfrist zu erreichen, ist der Stadt Dortmund gegenüber schriftlich der Verzicht auf Einlegung von Rechtsmitteln zu erklären. Dazu werdet Ihr im konkreten Fall aufgefordert. Von alleine müsst Ihr hier nicht aktiv werden.

Formular Rechtsmittelverzichtserklärung

Für detaillierte Informationen wendet Euch bitte an:

Projekt “nordwärts“-

Koordinierungsstelle

Marcel Salmen

Betenstraße 19 

44135 Dortmund

Finanzen und Fördermittel

0231 50-28776

msalmen@stadtdo.de

nordwaerts.dortmund.de